Zentrum für Querschnittgelähmte


Im Fachkrankenhaus für neurologische Frührehabilitation findet auch eine Spezialbehandlung von Patienten mit Querschnittlähmung im Land Brandenburg statt. Die Aufnahme erfolgt über einen Antrag auf Rehabilitation für Betroffene im Alter zwischen dem 16. und 90. Lebensjahr.

Behandelt werden Querschnittgelähmte im Behinderungsumfang von

  • Beatmungspflichtigkeit bis Gehfähigkeit,
  • komplett Gelähmte und inkomplett Gelähmte,
  • traumatisch bedingte und durch Erkrankungen entstandene Lähmungen.

Alle diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten der Neurologischen Rehabilitationsklinik stehen auch den Querschnittgelähmten zur Verfügung. Zusätzlich erwähnenswert sind:

  • Neuro-Urologie,
  • Wundmanagement,
  • Schmerztherapie.

Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Rückenmarkverletzte im Unfallkrankenhaus Berlin.


Verlässliche Partnerfirmen im Haus gewährleisten eine optimale Versorgung mit Hilfsmitteln. Durch Beratung im Hinblick auf Arbeit und Beruf, Behinderung, Pflegebedürftigkeit und deren Hilfsmittelerfordernisse sowie durch einen Hausbesuch, wird die Entlassung vorbereitet. Durch Kontrolluntersuchungen, Sportveranstaltungen und Treffen ermöglichen wir ehemaligen Patienten einen bleibenden Kontakt zur Klinik.

Für eine neurologische Rehabilitation ist Voraussetzung eine bestehende Indikation (neurologische Erkrankung), eine gegebene Rehabilitationsfähigkeit sowie eine positive Rehabilitationsprognose. Die entsprechende Einschätzung obliegt dem behandelnden Arzt im Akutkrankenhaus, bei ambulanten Patienten dem Haus- oder Facharzt oder in Einzelfällen gutachterlich tätigen Ärzten (z. B. Medizinischer Dienst der Krankenkassen).