Zuordnung zur Phase


Für die Zuordnung zu den beschriebenen Spezialisierungen ist die Indikation sowie die Zuordnung des Patienten zu einer Phase der neurologischen Rehabilitation entscheidend. Die nachfolgende Einteilung wird in sämtlichen neurologischen Rehabilitationskliniken Deutschlands angewandt, so auch in unserer Einrichtung.

Nach der in Deutschland gebräuchlichen und als von den Kostenträgern als Grundlage verwendeten Einteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) lassen sich die folgende Rehabilitationsphasen auch in der neurologischen Rehabilitation differenzieren:

  • Phase A:
    Akutbehandlungsphase (Behandlungsphase im Akutkrankenhaus)

  • Phase B:
    Phase, in der intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden müssen.

  • Phase C:
    Phase, in der Patienten aktiv in der Therapie mitarbeiten können, aber noch kurativmedizinisch und mit hohem pflegerischem Aufwand betreut werden müssen.
  • Phase D:
    Phase nach Abschluß der Frühmobilisation (Mobilität mit oder ohne Hilfsmittel, kein wesentlicher pflegerischer Betreuungsaufwand).

  • Phase E:
    Phase nach Abschluß einer intensiven medizinischen Rehabilitation - im Sinne einer nachgehenden Rehabilitationsleistung - und berufliche Rehabilitation.

  • Phase F:
    Phase, in der dauerhaft betreuende und/oder zustandserhaltende Leistungen erforderlich sind.

Im Fachkrankenhaus für neurologische Frührehabilitation Beelitz-Heilstätten werden Patienten in der Phase B stationär rehabilitiert. Unsere Klinik ist in ein regionales Netzwerk mit teilstationären und ambulanten Einrichtungen eingebunden.


Rehabilitationsziele in den verschiedenen Phasen der Neurologischen Rehabilitation

Das übergeordnete Behandlungsziel besteht darin, dem Erkrankten oder behinderten Menschen zu einem möglichst selbstbestimmten und zufriedenstellenden Leben in seinem gewohnten sozialen Umfeld zu verhelfen.

Die grundlegenden Ziele der Rehabilitation in der Phase B sind die Übereinstimmung mit denen durch die BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) beschriebenen Empfehlungen die Besserung des Bewusstseinszustandes und das Herstellen von Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, die beginnende Mobilisierung, die Minderung von Schäden am peripheren und zentralen Nervensystem, die Vermeidung sekundärer Komplikationen, die Klärung des Rehabilitationspotentials sowie die Planung und Einleitung der weiteren Versorgung. Darüber hinaus besteht bei noch beatmeten Patienten das Ziel der Entwöhnung vom Beatmungsgerät und wenn möglich von Luftröhrenkanülen ggf. jedoch auch die Anpassung entsprechender Technik für die Fortführung einer Beatmung zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen.

Bei allen Rehabilitanden steht zu Beginn nach der Klärung des Rehabilitationspotentials und der Einbeziehung der Langzeitperspektive die Erstellung eines individuellen, an den Zielen des Patienten orientierten Therapieplanes sowie die Planung und Einleitung der gegebenenfalls notwendigen weiteren Versorgung. im Sinne einer Prozessbegleitung wird dieses übergeordnete Rehabilitationsziel in wöchentlichen Teambesprechungen des Behandlerteams in die weitere Planung einbezogen.